Bei der Bundestagswahl haben Wahlberechtigte zwei Stimmen. Mit der Erststimme (linke Spalte des Stimmzettels) wird eine konkrete Person im eigenen Wahlkreis gewählt. Wer dort die meisten Erststimmen erhält, gewinnt das Direktmandat.
Für die Sitzverteilung zwischen den Parteien zählt dagegen allein die Zweitstimme. Die Erststimme personalisiert die Wahl: Sie bestimmt, wer den Wahlkreis vertritt — seit der Wahlrechtsreform 2023 allerdings nur, wenn das Ergebnis durch Zweitstimmen gedeckt ist.