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Politik-Glossar

Fraktion

Der Zusammenschluss von Abgeordneten derselben Partei im Parlament — die zentrale Arbeitseinheit des Bundestags.

Abgeordnete derselben Partei (oder von Parteien mit gleichgerichteten Zielen, die nicht miteinander konkurrieren) schließen sich zu Fraktionen zusammen. Dafür sind mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags nötig; kleinere Zusammenschlüsse können als Gruppe anerkannt werden — mit weniger Rechten.

Fraktionen strukturieren die gesamte Parlamentsarbeit: Sie besetzen die Ausschüsse, haben eigene Rede- und Antragsrechte, erhalten Finanzmittel und Mitarbeiterstäbe und stimmen ihr Abstimmungsverhalten intern ab. Wer keiner Fraktion angehört, hat als „fraktionslose:r" Abgeordnete:r deutlich weniger Einflussmöglichkeiten.