Abgeordnete derselben Partei (oder von Parteien mit gleichgerichteten Zielen, die nicht miteinander konkurrieren) schließen sich zu Fraktionen zusammen. Dafür sind mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestags nötig; kleinere Zusammenschlüsse können als Gruppe anerkannt werden — mit weniger Rechten.
Fraktionen strukturieren die gesamte Parlamentsarbeit: Sie besetzen die Ausschüsse, haben eigene Rede- und Antragsrechte, erhalten Finanzmittel und Mitarbeiterstäbe und stimmen ihr Abstimmungsverhalten intern ab. Wer keiner Fraktion angehört, hat als „fraktionslose:r" Abgeordnete:r deutlich weniger Einflussmöglichkeiten.