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Politik-Glossar

Zweitstimmendeckung

Kernprinzip des Wahlrechts seit 2023: Ein Direktmandat zählt nur, wenn es vom Zweitstimmenergebnis der Partei gedeckt ist.

Die Wahlrechtsreform 2023 begrenzt den Bundestag fest auf 630 Sitze. Damit das aufgeht, gilt: Eine Partei erhält in jedem Bundesland höchstens so viele Sitze, wie ihr nach ihrem Zweitstimmenergebnis zustehen. Gewinnt sie mehr Wahlkreise, gehen die Wahlkreissieger mit den prozentual schwächsten Erststimmenergebnissen leer aus.

Bei der Bundestagswahl 2025 wurde das Prinzip erstmals angewandt — 23 Wahlkreissieger zogen nicht in den Bundestag ein, ihre Wahlkreise blieben ohne direkt gewählte Vertretung. Befürworter loben die feste Parlamentsgröße, Kritiker bemängeln, dass gewonnene Wahlkreise verfallen können; das Bundesverfassungsgericht billigte die Regelung 2024 im Grundsatz.