Vor der Bundestagswahl stellt jede Partei in jedem Bundesland eine Liste ihrer Kandidatinnen und Kandidaten in fester Reihenfolge auf. Die Zweitstimme gilt dieser Landesliste. Nach dem Zweitstimmenergebnis wird berechnet, wie viele Sitze einer Partei in einem Land zustehen.
Zuerst werden die zweitstimmengedeckten Wahlkreissieger bedient, die übrigen Sitze werden in der Listenreihenfolge vergeben. Ein vorderer Listenplatz gilt deshalb als „sicher", hintere Plätze haben nur bei starken Ergebnissen eine Chance. Wählerinnen und Wähler können die Reihenfolge — anders als bei manchen Landtags- und Kommunalwahlen — nicht verändern.