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Politik-Glossar

Überhangmandat

Historischer Begriff: zusätzliche Sitze, wenn eine Partei mehr Wahlkreise gewann, als ihr nach Zweitstimmen zustanden — 2023 abgeschafft.

Überhangmandate entstanden, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate gewann, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis Sitze zustanden. Die Wahlkreissieger behielten ihre Sitze, der Bundestag wuchs. Ab 2013 wurden Überhangmandate durch Ausgleichsmandate für die anderen Parteien kompensiert — dadurch blähte sich das Parlament immer weiter auf, zuletzt auf 736 Sitze (2021).

Die Wahlrechtsreform 2023 schaffte Überhang- und Ausgleichsmandate ab und ersetzte sie durch das Prinzip der Zweitstimmendeckung. Seitdem ist die Größe des Bundestags fest auf 630 Sitze begrenzt; nicht gedeckte Wahlkreissiege verfallen.