Politik-Begriffe, einfach erklärt.
33 zentrale Begriffe des deutschen Parlamentsbetriebs — vom Ausschuss bis zur Zweitstimmendeckung. Redaktionell geprüft, mit Verweisen auf Grundgesetz und Wahlrecht sowie Links zu den passenden Stellen auf PolitikCheck.
A
B
D
E
F
Föderalismus
Das Staatsprinzip, nach dem sich Bund und 16 Länder die staatliche Macht und die Aufgaben teilen.
Fraktion
Der Zusammenschluss von Abgeordneten derselben Partei im Parlament — die zentrale Arbeitseinheit des Bundestags.
Fraktionszwang
Umgangssprachlich für die Erwartung, dass Abgeordnete geschlossen mit ihrer Fraktion abstimmen — rechtlich gibt es ihn nicht.
Fünf-Prozent-Hürde
Sperrklausel, nach der Parteien grundsätzlich mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen für den Einzug in den Bundestag brauchen.
G
H
I
K
Kanzlermehrheit
Die absolute Mehrheit aller Mitglieder des Bundestags — nötig etwa für die Kanzlerwahl.
Koalition
Bündnis mehrerer Parteien, das gemeinsam eine Regierungsmehrheit im Parlament bildet.
Konstruktives Misstrauensvotum
Der Bundestag kann den Kanzler nur stürzen, indem er gleichzeitig mit absoluter Mehrheit einen Nachfolger wählt.
L
Landesliste
Die von einer Partei je Bundesland aufgestellte Kandidatenliste, über die Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis vergeben werden.
Lesung
Beratungsrunde eines Gesetzentwurfs im Plenum — jedes Bundesgesetz durchläuft drei Lesungen.
Lobbyregister
Öffentliches Verzeichnis der Interessenvertretungen, die auf Bundestag und Bundesregierung Einfluss nehmen.