Alle Begriffe
Politik-Glossar

Richtlinienkompetenz

Das Recht des Bundeskanzlers bzw. der Bundeskanzlerin, die Grundlinien der Regierungspolitik verbindlich vorzugeben.

„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung" (Art. 65 GG). Innerhalb dieser Richtlinien leiten die Ministerinnen und Minister ihre Ressorts eigenverantwortlich (Ressortprinzip); über Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bundesregierung als Kollegium (Kabinettsprinzip).

In Koalitionsregierungen ist die Richtlinienkompetenz vor allem ein politisches Drohpotenzial: Formal kann der Kanzler sie gegen den Koalitionspartner einsetzen, riskiert damit aber den Bruch des Bündnisses. In der Praxis werden Konflikte deshalb meist im Koalitionsausschuss verhandelt statt per Richtlinie entschieden.

Verwandte Begriffe