„Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung" (Art. 65 GG). Innerhalb dieser Richtlinien leiten die Ministerinnen und Minister ihre Ressorts eigenverantwortlich (Ressortprinzip); über Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Bundesregierung als Kollegium (Kabinettsprinzip).
In Koalitionsregierungen ist die Richtlinienkompetenz vor allem ein politisches Drohpotenzial: Formal kann der Kanzler sie gegen den Koalitionspartner einsetzen, riskiert damit aber den Bruch des Bündnisses. In der Praxis werden Konflikte deshalb meist im Koalitionsausschuss verhandelt statt per Richtlinie entschieden.