Jeder Gesetzentwurf wird im Bundestag in bis zu drei Lesungen behandelt. In der ersten Lesung wird die Grundsatzdebatte geführt und der Entwurf an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Dort findet die eigentliche Detailarbeit statt.
In der zweiten Lesung berät das Plenum die Beschlussempfehlung des Ausschusses und stimmt über Änderungsanträge ab, unmittelbar danach folgt in der Regel die dritte Lesung mit der Schlussabstimmung. Danach geht das Gesetz an den Bundesrat. Je nach dessen Haltung folgen Zustimmung, Einspruch oder der Vermittlungsausschuss.