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Politik-Glossar

Wahlperiode

Die reguläre Amtszeit eines Parlaments — beim Bundestag vier Jahre.

Die Wahlperiode (auch Legislaturperiode) ist der Zeitraum, für den ein Parlament gewählt wird. Der Bundestag wird auf vier Jahre gewählt; die Neuwahl findet frühestens 46, spätestens 48 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt (Art. 39 GG). Die meisten Landtage werden inzwischen auf fünf Jahre gewählt.

Eine vorzeitige Auflösung des Bundestags ist nur in zwei Fällen möglich: nach einer gescheiterten Vertrauensfrage oder wenn im dritten Wahlgang der Kanzlerwahl nur eine Minderheitenkanzlerin bzw. ein Minderheitenkanzler gewählt würde. Mit dem Zusammentritt des neuen Bundestags enden alle nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren (Grundsatz der Diskontinuität).