Die Kanzlermehrheit ist die Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl des Bundestags — nicht nur der anwesenden Abgeordneten. Bei aktuell 630 Sitzen sind das mindestens 316 Stimmen.
Sie ist unter anderem erforderlich für die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin im ersten und zweiten Wahlgang (Art. 63 GG), für das konstruktive Misstrauensvotum und für die Zurückweisung eines Bundesrats-Einspruchs, wenn dieser mit absoluter Mehrheit beschlossen wurde. Kranke oder fehlende Abgeordnete schwächen also faktisch die eigene Seite.