Politik-Glossar

Petition

Das Grundrecht, sich mit Bitten oder Beschwerden direkt an den Bundestag zu wenden.

Jede:r hat das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden (Art. 17 GG), unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit. Zuständig ist der Petitionsausschuss des Bundestags, der jede zulässige Eingabe prüfen muss.

Öffentliche Petitionen können auf der E-Petitions-Plattform des Bundestags online mitgezeichnet werden. Erreicht eine Petition das Quorum (seit Juli 2024: 30.000 Mitzeichnungen innerhalb von sechs Wochen), wird sie in der Regel öffentlich im Ausschuss beraten, und die Petenten werden angehört.

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