Jede:r hat das Recht, sich einzeln oder gemeinsam mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die Volksvertretung zu wenden (Art. 17 GG) — unabhängig von Alter oder Staatsangehörigkeit. Zuständig ist der Petitionsausschuss des Bundestags, der jede zulässige Eingabe prüfen muss.
Öffentliche Petitionen können auf der E-Petitions-Plattform des Bundestags online mitgezeichnet werden. Erreicht eine Petition das Quorum — seit Juli 2024: 30.000 Mitzeichnungen innerhalb von sechs Wochen —, wird sie in der Regel öffentlich im Ausschuss beraten, und die Petenten werden angehört.