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Politik-Glossar

Koalition

Bündnis mehrerer Parteien, das gemeinsam eine Regierungsmehrheit im Parlament bildet.

Erreicht keine Partei allein die absolute Mehrheit — der Regelfall im deutschen Verhältniswahlrecht —, schließen sich mehrere Fraktionen zu einer Koalition zusammen, um gemeinsam die Regierung zu tragen und den Kanzler oder die Kanzlerin zu wählen.

Grundlage ist meist ein ausgehandelter Koalitionsvertrag, der die gemeinsamen Vorhaben für die Wahlperiode festhält. Er ist rechtlich nicht einklagbar, politisch aber die zentrale Arbeitsgrundlage der Regierung. Parteien, die weder Regierung noch Koalition angehören, bilden die Opposition.