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Politik-Glossar

Vermittlungsausschuss

Gemeinsames Gremium von Bundestag und Bundesrat, das bei Streit über Gesetze Kompromisse aushandelt.

Sind sich Bundestag und Bundesrat über ein Gesetz uneinig, kann der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Er besteht aus 16 Mitgliedern des Bundestags (entsprechend der Fraktionsstärken) und 16 Mitgliedern des Bundesrats (eines je Land, dabei nicht weisungsgebunden).

Das Gremium tagt vertraulich und entwickelt Kompromissvorschläge, über die Bundestag und gegebenenfalls Bundesrat anschließend erneut abstimmen. Bei Zustimmungsgesetzen kann ohne Einigung das ganze Vorhaben scheitern; bei Einspruchsgesetzen kann der Bundestag einen Einspruch des Bundesrats überstimmen. Besonders oft gefragt ist der Ausschuss, wenn die Mehrheiten in beiden Kammern auseinanderfallen.