Der Bundestag kann dem Bundeskanzler das Misstrauen nur aussprechen, indem er mit der Mehrheit seiner Mitglieder eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt (Art. 67 GG). Ein bloßes „Abwählen" ohne neue Mehrheit ist nicht möglich — das unterscheidet das Grundgesetz von der Weimarer Verfassung, unter der destruktive Mehrheiten Regierungen stürzen konnten, ohne selbst regieren zu können.
In der Geschichte der Bundesrepublik wurde das Instrument nur zweimal eingesetzt: 1972 scheiterte Rainer Barzel knapp an Willy Brandt; 1982 wurde Helmut Kohl anstelle von Helmut Schmidt zum Kanzler gewählt — das bislang einzige erfolgreiche konstruktive Misstrauensvotum.