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Politik-Glossar

Grundmandatsklausel

Ausnahme von der Fünf-Prozent-Hürde: Drei gewonnene Wahlkreise sichern den Einzug in Fraktionsstärke.

Gewinnt eine Partei mindestens drei Direktmandate, wird sie bei der Sitzverteilung auch dann berücksichtigt, wenn sie bundesweit unter fünf Prozent der Zweitstimmen bleibt — und zwar mit so vielen Sitzen, wie ihrem Zweitstimmenanteil entsprechen.

Die Wahlrechtsreform 2023 hatte die Klausel gestrichen. Das Bundesverfassungsgericht entschied jedoch im Juli 2024, dass die Fünf-Prozent-Hürde ohne eine solche Ausnahme in dieser Form verfassungswidrig wäre, und setzte die Grundmandatsklausel übergangsweise wieder in Kraft — sie galt daher auch bei der Bundestagswahl 2025 und gilt, bis der Gesetzgeber eine Neuregelung beschließt.