Ein Sondervermögen ist ein zweckgebundener Nebenhaushalt des Bundes, der getrennt vom regulären Bundeshaushalt geführt wird. Bekannte Beispiele sind das 100-Milliarden-Sondervermögen für die Bundeswehr (2022) und das 500-Milliarden-Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität (2025) — beide per Grundgesetzänderung von der Schuldenbremse ausgenommen.
Befürworter sehen darin ein Instrument, um große Zukunftsaufgaben planbar zu finanzieren. Kritiker sprechen von „Schattenhaushalten", weil die Kredite am regulären Haushalt und teils an der Schuldenbremse vorbei aufgenommen werden und die Haushaltstransparenz leidet.