Seit 2022 müssen sich Interessenvertreter:innen — Verbände, Unternehmen, Agenturen, NGOs —, die gegenüber Bundestag oder Bundesregierung Lobbyarbeit betreiben, in ein öffentliches Register eintragen. Anzugeben sind unter anderem Auftraggeber, Tätigkeitsfelder, finanzielle Aufwendungen und die Zahl der Beschäftigten in der Interessenvertretung.
Das Register ist online frei einsehbar und soll nachvollziehbar machen, wer im politischen Prozess wessen Interessen vertritt. Verstöße gegen die Eintragungspflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. PolitikCheck blendet zu jedem Gesetzgebungsvorgang passende Einträge aus dem Lobbyregister ein.