Die Bundesversammlung ist das größte parlamentarische Gremium Deutschlands und hat nur eine einzige Aufgabe: die Wahl des Staatsoberhaupts. Sie besteht aus allen Mitgliedern des Bundestags und ebenso vielen Mitgliedern, die von den Landesparlamenten gewählt werden — darunter häufig auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Sie tritt spätestens 30 Tage vor Ablauf der Amtszeit des amtierenden Bundespräsidenten zusammen und wählt ohne Aussprache (Art. 54 GG). In den ersten beiden Wahlgängen ist die absolute Mehrheit erforderlich, im dritten genügt die einfache Mehrheit. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre; einmalige Wiederwahl ist zulässig.