Deutschland ist ein Bundesstaat: Die Staatsgewalt ist zwischen dem Bund und den 16 Ländern aufgeteilt. Die Länder sind keine Verwaltungsbezirke, sondern eigene Staaten mit Verfassung, Parlament und Regierung. Bildung und Polizei etwa sind weitgehend Ländersache, Außenpolitik und Verteidigung Sache des Bundes.
Über den Bundesrat wirken die Länder an der Bundesgesetzgebung mit. Das föderale Prinzip gehört zu den Grundsätzen, die nach Art. 79 Abs. 3 GG (der „Ewigkeitsklausel") nicht abgeschafft werden dürfen.