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Politik-Glossar

Ausschuss

Fachgremium des Bundestags, in dem Gesetzentwürfe im Detail beraten und Beschlüsse vorbereitet werden.

Die eigentliche Sacharbeit des Bundestags findet nicht im Plenum statt, sondern in den ständigen Ausschüssen — Fachgremien etwa für Haushalt, Inneres, Verteidigung oder Gesundheit. Ihre Zusammensetzung spiegelt die Mehrheitsverhältnisse des Plenums wider: Jede Fraktion entsendet Mitglieder entsprechend ihrer Stärke.

Nach der ersten Lesung wird ein Gesetzentwurf an den federführenden Ausschuss überwiesen. Dort werden Details verhandelt, Sachverständige angehört und Änderungen erarbeitet, bevor der Entwurf mit einer Beschlussempfehlung zurück ins Plenum geht. Daneben kann der Bundestag Untersuchungsausschüsse einsetzen (Art. 44 GG), um mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung aufzuklären.

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